1 Liter - Konzentrat ROUNDUP ® 360 SL - 360 g Glyphosat
- Konzentrat gegen Unkräuter
- wurzeltiefe Wirkung, das 360 SL ROUNDUP ® Konzentrat
- es wirkt in den Blättern der Unkräuter
- bekämpft nahezu alle Unkräuter und ungewollten Wildwachs
- ist geeignet zur Abtötung von Rasen für erforderliche Neusaat
Du hast genug von Unkraut und Wildwuchs auf deinem Grundstück? Dann haben wir die perfekte Lösung für dich: ROUNDUP ® 360 SL Konzentrat! Mit nur einer Flasche kannst du bis zu 1.000 m² Unkrautfläche bekämpfen und deinem Garten zu neuer Schönheit verhelfen.
Sie bestätigen mit dem Kauf, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Besondere an dem Konzentrat ist seine Wurzeltiefe Wirkung, die bis in die Blätter der Unkräuter reicht. Dadurch werden nahezu alle Unkräuter und ungewollten Wildwuchs bekämpft, sodass du dich bald an einem gepflegten Garten erfreuen kannst. Auch Rasen kannst du damit problemlos abtöten, um eine neue Aussaat zu ermöglichen. Das Konzentrat ist einfach mit Wasser auflösbar und wird direkt auf die Blätter gesprüht. Dabei wirkt es besonders effektiv und zuverlässig.
Allerdings solltest du es ausschließlich gemäß der Gebrauchsanweisung anwenden, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten. ROUNDUP ® 360 SL Konzentrat wird von Monsanto Europe S.A. hergestellt und ist in einer Flasche mit 1.000 ml Füllmenge erhältlich. Es eignet sich perfekt für die Bekämpfung von Quecken sowie ein- und zweikeimblättrigen (ein- und mehrjährigen) Unkräutern auf Feldern, im Apfelanbau und anderen Gebieten sowie zur Beseitigung von Bodenbrachen und Stilllegungsflächen vor der Pflanzzeit der Kulturpflanzen.
Also, worauf wartest du noch? Mach Schluss mit dem Unkraut und hol dir jetzt das effektive ROUNDUP ® 360 SL Konzentrat!
Roundup 360 SL
Mit Wasser auflösbar und wird direkt auf die Blätter gesprüht. ROUNDUP ® Konzentrat in einer Flasche mit einer Füllmenge von 1000 ml für mindestens 1.000 m² Unkrautfläche. Dosiertes Konzentrat.
Hersteller: Monsanto Europe S.A. Belgien, Zulassungsinhaber des Lieferumfanges: Monsanto Polska Sp.zo.o. (die deutschsprachiger Gebrauchsanweisung finden Sie im Artikel unter dem Reiter PDF)
Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat.
Versandgewicht: | 1,26 Kg |
Artikelgewicht: | 1,26 Kg |
Inhalt: | 1,00 l |
Dosierung und Dosierungshinweise:
Kleinstdosierung: 25 ml auf 1 Liter Wasser.
- 125 ml Konzentrat auf 5 Liter Wasser (zum Beispiel in einem 5 Liter Drücksprüher) vermischen.
Sprühen Sie Roundup auf die Blätter der Pflanze. Roundup wird von den Blättern aufgenommen und gelangt in den Saftstrom der Pflanz und wird auf diese Weise ins Wachstumszentrum der Wurzel und Triebe transportiert. Roundup wirkt dauerhaft in Blätter, Triebe und Wurzeln. Das Pflanzenschutzmittel ist bereits nach 1 Stunde Regenfest, sollte aber bei trockenen Bedingungen ausgebracht werden, um die Abspühlung bei Regen zu vermeiden. Laut Hersteller können mit Roundup behandelte Pflanzen bereits 2 Tagen wieder neu bepflanzt werden, ohne Auswirkung auf die Neusaat.
Wirkstoff:
Roundup arbeitet mit dem Wirkstoff Glyphosat. Glyphosat hemmt das Enzym – EPSP bei der Synthese im Stoffwechsel der Pflanze, welche zur Herstellung von Aminosäuren benötigt wird.
Glyphosat ist ein Breitbandherbizid. Es verhindert die Aufnahme von Nährstoffen in den Pflanzen. Pflanzen sterben nach ca. 3 bis 4 Tagen nach dem benetzen mit Roundup, inklusive der Wurzel komplett ab.
Ist Roundup giftig?
Glyphosat gilt für den Menschen nicht toxisch. Roundup ist darüber hinaus nicht Bienen gefährlich. Gem Angaben des Herstellers wird auch die Wurmpopulation nicht negativ beeinflusst. Glyphosat als Breitbandherbizid wird seit ca. 25 Jahren gegen Unkräuter weltweit eingesetzt.
Nachfolgende Pflanzen werden von Roundup nicht – bzw. unzureichend – bekämpft:
- Salbeigamander
- Sumpfschachtelhalm (Ackerschachtelhalm)
- Mauerpfeffer
- Giersch
für Deutschland: (gesetzlicher Hinweis)
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel auf Flächen, bei denen die Gefahr einer Abschwemmung besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Falls Sie andere Flächen, welche nicht als Nichtkulturland gelten, mit diesem Produkt behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung. Gemäß § 10 Pflanzenschutzgesetz dürfen diese Produkte nur von Personen verwendet werden, welche die erforderliche Zuverlässigkeit und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch eine entsprechende Ausbildung als Gärtner, Land- oder Forstwirt oder einen entsprechenden Sachkundenachweis haben. Sie bestätigen durch den Kauf, dass Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen, dieses Mittel nur auf Kulturflächen einsetzen und entsprechend der Gebrauchsanweisung und den gesetzlichen Vorschriften anwenden werden.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten. Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen!
Nur für den beruflichen Anwender! Der Besitz des Sachkundenachweises Pflanzenschutz ist zum Erwerb und zur Anwendung des Pflanzenschutzmittels notwendig! Ein Versand ist erst nach Vorlage per Mail an Kontakt, des Sachkundenachweises Pflanzenschutz möglich.
Es gilt ein Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören.